Wenn ihr oder euer Arbeitgeber einen anderen Partner als die hier gelisteten wünscht - kein Problem! Wir arbeiten gern mit deinem bevorzugten Partner.
Wenn eure Arbeitgeber oder eure eigenen Unternehmen bereits im Bike-Leasing aktiv sind, ist der Weg zum eigenen Leasing-Rad nur noch kurz. Aber auch für Firmen und Arbeitnehmer, die sich erstmalig mit dem Thema beschäftigen, erfüllen wir alle Voraussetzungen, euch bis zur Übernahme eures Dienst-Rades zu begleiten.
Wichtig ist: Berührungsängste vor dem Thema sind seit langem passé! Mit diversen guten Argumenten lässt sich mittlerweile jeder Vorgesetzte oder Unternehmer vom sinnvollen Bike-Leasing überzeugen.
Sprecht uns bitte in der Beratung an, gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
Leider ist das Leasing für Renter:innen, Selbständige oder Student:innen nicht möglich.
Hauptansprechpartner ist Henrik Schmidt, Geschäftsführer.
Bike-Leasing spart Geld! Die Anwendung der Möglichkeit der steuerlichen Gleichstellung von Dienstfahrrädern gegenüber den traditionellen Dienstwagen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. So statten bereits viele Firmen Ihre Mitarbeiter sowohl mit Pedelecs/S-Pedelecs als auch mit "normalen" Fahrrädern wie z.B. MTB, Rennrädern etc. aus.
Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die 1%-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienst-Fahrräder wie z.B. Fahrräder, Pedelecs und S-Pedelecs angewendet werden.
Das bedeutet: Unternehmer können von den neuen Regelungen zu Fahrrädern / Pedelecs / S-Pedelecs im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren. Dabei werden die vom Unternehmer erworbenen / geleasten Modelle den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil, gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter, kann über 30% der Anschaffungskosten betragen!
Alternativ kann der Unternehmer die Fahrräder / Pedelecs / S-Pedelecs erwerben/leasen und den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen. Der Mitarbeiter hat den Bruttolistenpreis mit 1% der Lohnsteuer zu unterwerfen, während der Unternehmer die Leasingrate als Betriebsausgabenabzug geltend machen kann. Sehr beliebt sind auch Mischvarianten, bei denen der Unternehmer die Fahrräder / Pedelecs / S-Pedelecs mit z.B. 50% bezuschusst und der Mitarbeiter zu 50% aus der Gehaltsumwandlung finanziert.
Leasing ist eine Sonderform der Miete. Beim Fahrrad/E-Bike kann der Arbeitgeber der Leasingnehmer sein und zahlt die monatlichen Raten. Dann überlässt er das Fahrzeug seine/n Mitarbeiter/in. Überlässt er das Fahrrad / E-Bike an einen Mitarbeiter, haben diese den geldwerten Vorteil zu versteuern – mit der sog. 1%- Regel: 1% des Bruttolistenpreises werden monatlich durch den Arbeitnehmer der Lohnsteuer unterworfen. Der Arbeitgeber kann die Leasingrate als Betriebsausgaben geltend machen. Durch Einsparungen bei Steuern und Lohnnebenkosten kann der Anschaffungspreis um über 30% reduziert werden.
Das hängt von deinen individuellen Wünschen zu deinem neuen Fahrrad / E-Bike ab. Bei der Gehaltsumwandlung least der Arbeitgeber das Fahrrad / E-Bike und überlässt es seinem Arbeitnehmer, der die Leasingrate aus seinem Bruttogehalt zahlt. Möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zusätzlich motivieren, kann er das Fahrrad / E-Bike den Arbeitnehmern auch kostenlos überlassen. Ebenso denkbar sind Mischvarianten.
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